Ausstellung von Überweisungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepten und sonstigen Formularen

Sollten Sie eine Überweisung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rezepte oder ein sonstiges Formular benötigen, benutzen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular oder schreiben uns eine direkte e-mail an formulare(at)frauenaerztin-ottobrunn.de oder rufen Sie uns an, damit wir Entsprechendes vorbereiten können. Dies vermeidet unnötige Wartezeiten beim Abholen bzw. erfolgloses Vorstellig-Werden, da die Formulare immer aktuell von einer Ärztin unterschrieben sein müssen.

NEU: Seit Januar ist neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das elektronische Rezept verpflichtend eingeführt worden. Sollten Sie im laufenden Quartal bereits in der Praxis ihre Krankenkassenkarte haben einlesen lassen, ist es nicht mehr notwendig ein Rezept abzuholen, sondern es wird digital auf Ihre Karte gesendet. Dies gilt für sowohl für Privat-als auch für Kassenrezepte, jedoch NUR für GESETZLICH  VERSICHERTE! Auch das E-Rezept muss aktuell von einer Ärztin signiert werden. Es kann also sein, dass es erst nach eingen Stunden, spätestens am folgenden Tag auf Ihrer Karte verfügbar ist, die Sie dann in der Apotheke vorzeigen. WICHTIG: wir brauchen weiterhin einmal im Quartal ihre Krankenkassenkarte, um eine Rezeptausstellung vornehmen zu können.

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